Registrierkassenpaket 2026: höhere Grenzen und digitaler Kassenbon

Vorausschauender Leitfaden zu möglichen Änderungen der Registrierkassenvorschriften: Software-Update versus Hardwareaustausch.

am Donnerstag, 23. Juli 2026
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Registrierkassenpaket 2026: höhere Grenzen und digitaler Kassenbon

Was ist das Registrierkassenpaket 2026?

Der Nationalrat hat am 10. Dezember 2025 ein Maßnahmenpaket rund um Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht beschlossen. Es tritt in zwei Stufen in Kraft: Seit 1. Jänner 2026 gelten höhere Umsatzgrenzen für Umsätze im Freien – und ab 1. Oktober 2026 darf der Kassenbeleg erstmals rein digital angeboten werden. Was das für Ihren Betrieb bedeutet, fassen wir hier zusammen.

Seit 1. Jänner 2026: höhere Umsatzgrenzen im Freien

Die Jahresumsatzgrenze der sogenannten Kalte-Hände-Regelung (Umsätze im Freien, z. B. Marktstände oder Verkaufswagen) wurde von netto 30.000 auf 45.000 Euro angehoben – ebenso für Alm-, Berg- und Schutzhütten, Buschenschanken und kleine Vereinskantinen. Bis zu dieser Grenze entfallen Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht zugunsten der vereinfachten Losungsermittlung. Alle Grenzen und Ausnahmen im Detail: Umsatzgrenzen und Ausnahmen bei der Registrierkassenpflicht.

Ab 1. Oktober 2026: der digitale Kassenbon

Die eigentliche Neuerung des Pakets: Ab Oktober 2026 gilt die Belegerteilungspflicht auch dann als erfüllt, wenn der Beleg digital bereitgestellt wird – ganz ohne Betragsgrenze. Vorgesehen sind drei Varianten:

  • QR-Code am Kundendisplay: die Kundin scannt den Code und erhält den Beleg direkt aufs Smartphone.
  • Link per E-Mail oder SMS: der Beleg wird an die angegebene Adresse oder Nummer geschickt.
  • Kunden-App: größere Händler können den Beleg direkt in die eigene App zustellen.

Wichtig: Der Papierbeleg wird nicht abgeschafft. Kund:innen behalten die Wahl – wer den Bon gedruckt möchte, bekommt ihn weiterhin. Für Betriebe ist die digitale Variante eine Option, keine Pflicht.

Was bedeutet das für Ihr Kassensystem?

Ob Ihre Kasse den digitalen Beleg unterstützt, hängt vom System ab. Bei älteren, stationären Systemen kann ein Hersteller-Update oder im Einzelfall ein Hardwaretausch nötig sein. Bei Lonio ist der digitale Beleg schon heute Standard – noch bevor die gesetzliche Regelung in Kraft tritt:

  • QR-Code scannen, fertig: Kund:innen erhalten den Beleg papierlos aufs eigene Gerät – und haben ihn dauerhaft verfügbar.
  • PDF-Download jederzeit: der Beleg lässt sich jederzeit als PDF herunterladen.
  • 38 Sprachen: die Belegansicht ist in 38 Sprachen verfügbar; der Download erfolgt in der Standardsprache des Betriebs, z. B. Deutsch.
  • Im Look Ihres Geschäfts: Beleg und Belegseite lassen sich vollständig an das eigene Branding anpassen.

Regulatorische Anpassungen wie die Detailvorgaben ab Oktober 2026 liefert Lonio als Software-Update im laufenden Betrieb aus – ohne neuen Gerätekauf und ohne Technikereinsatz. Die Grundlage bleibt die RKSV-konforme Registrierkasse.

So bereiten Sie sich vor

  • Prüfen Sie, ob Ihr Kassensystem Software-Updates automatisch und ohne Zusatzkosten erhält.
  • Klären Sie mit Ihrem Anbieter, ob Kundendisplay und Belegdruck den digitalen Beleg ab Oktober 2026 unterstützen werden.
  • Verfolgen Sie die offiziellen BMF-/WKO-Mitteilungen – Details zur technischen Umsetzung werden laufend präzisiert.
  • Nutzen Sie die höheren Grenzen seit Jänner 2026, wenn Ihr Betrieb unter die Kalte-Hände-Regelung fällt – Details im verlinkten Leitfaden.

Fazit

Das Registrierkassenpaket 2026 bringt spürbare Entlastung: höhere Grenzen für Umsätze im Freien seit Jänner und den digitalen Kassenbon ab Oktober. Lonio-Betriebe sind schon heute bereit – der papierlose Beleg mit QR-Code, PDF-Download und 38 Sprachen ist bereits Teil des Systems. Wie Ihre Kasse RKSV-konform startklar wird, zeigt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur FinanzOnline-Anmeldung.

Muss ich ab Oktober 2026 digitale Belege anbieten?

Nein. Der digitale Beleg ist eine zusätzliche Option, keine Pflicht – die Belegerteilungspflicht selbst bleibt bestehen, nur die Form wird flexibler.

Bleibt der Papierbeleg erlaubt?

Ja. Kund:innen behalten die Wahl zwischen Papier und digitaler Variante; auf Wunsch muss der Beleg weiterhin gedruckt werden können.

Was hat sich am 1. Jänner 2026 geändert?

Die Jahresumsatzgrenze für Umsätze im Freien (Kalte-Hände-Regelung) sowie für Hütten, Buschenschanken und kleine Vereinskantinen stieg von netto 30.000 auf 45.000 Euro.

Braucht mein Betrieb dafür eine neue Kasse?

Mit Lonio nicht: Der digitale Beleg ist bereits enthalten, und regulatorische Anpassungen kommen als automatisches Software-Update. Bei anderen Systemen klären Sie das am besten mit Ihrem Anbieter.

Bietet Lonio den digitalen Beleg schon an?

Ja. Kund:innen scannen einen QR-Code und haben den Beleg papierlos immer dabei – mit PDF-Download und einer Belegansicht in 38 Sprachen, gestaltbar im Look des Geschäfts.

Quellen: USP – Digitaler Beleg statt Kassenzettel · WKO – Registrierkassenpaket: Digitaler Kassenbon · WKO – Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht (Stand 1.1.2026)

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die konkrete Situation Ihres Unternehmens wenden Sie sich bitte an Ihre steuerliche Vertretung.

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