4,9, 10, 13 oder 20 Prozent? Umsatzsteuersätze im Kassensystem richtig hinterlegen
Neuer 4,9-%-Satz für ausgewählte Nahrungsmittel, 10, 13 und 20 Prozent: So richten Sie Steuerklassen im Kassensystem sauber ein – mit 8-Punkte-Anleitung.
- Bahram Davoodi

Kaum ein Thema sorgt an der Kasse für so viele Rückfragen wie die richtige Zuordnung der Umsatzsteuersätze. Ein falsch hinterlegter Steuersatz wirkt sich nicht nur auf den Beleg aus, sondern auch auf Tagesabschlüsse, Auswertungen und die Buchhaltung.
Wer Steuerklassen und Artikel von Anfang an sauber einrichtet, reduziert den manuellen Korrekturaufwand und sorgt dafür, dass die Umsatzsteuer im laufenden Betrieb automatisch richtig berechnet und ausgewiesen wird.
In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Umsatzsteuersätze in Österreich und zeigen, worauf Sie bei der Einrichtung Ihres Kassensystems achten sollten. Die verbindliche steuerliche Einstufung einzelner Waren und Leistungen sollte immer mit Ihrer Steuerberatung geklärt werden.
Die wichtigsten Umsatzsteuersätze in Österreich
In Österreich gilt grundsätzlich ein Normalsteuersatz von 20 Prozent. Für bestimmte, ausdrücklich gesetzlich geregelte Waren und Leistungen kommen ermäßigte Steuersätze zur Anwendung.
20 Prozent – der Normalsteuersatz
Der Normalsteuersatz von 20 Prozent gilt für die meisten steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen, sofern keine gesetzliche Ausnahme vorgesehen ist.
Dazu gehören beispielsweise viele allgemeine Dienstleistungen, technische Produkte, Haushaltswaren und zahlreiche Getränke.
10 Prozent – der ermäßigte Steuersatz
Der ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent gilt unter anderem für bestimmte Waren und Leistungen wie Bücher, Zeitungen, Beherbergungsleistungen und weitere gesetzlich definierte Umsätze.
Welche Produkte tatsächlich unter diesen Steuersatz fallen, hängt von ihrer konkreten steuerlichen Einordnung ab.
13 Prozent – der weitere ermäßigte Steuersatz
Der Steuersatz von 13 Prozent kommt ebenfalls nur bei ausdrücklich definierten Umsätzen zur Anwendung. Dazu können beispielsweise bestimmte kulturelle Leistungen, Eintrittsberechtigungen, Pflanzen, Tiere oder bestimmte landwirtschaftliche Produkte gehören.
Eine pauschale Zuordnung anhand einer allgemeinen Produktbezeichnung ist daher nicht immer ausreichend.
4,9 Prozent – ausgewählte Nahrungsmittel
Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Österreich für ausgewählte Nahrungsmittel ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 4,9 Prozent. Betroffen sind nur die gesetzlich festgelegten Produkte. Andere Lebensmittel können weiterhin einem Steuersatz von 10 oder 20 Prozent unterliegen.
Der ermäßigte Satz betrifft den Verkauf von Nahrungsmitteln im Handel. Gastronomieleistungen – etwa die Bewirtung vor Ort – bleiben davon unberührt und unterliegen weiterhin dem bisherigen Steuersatz.
Gerade im Lebensmittelhandel bedeutet das, dass ähnliche Produkte nicht automatisch denselben Steuersatz haben. Entscheidend ist die genaue gesetzliche Einordnung des jeweiligen Artikels.
Zusätzlich besteht in den früheren Zollausschlussgebieten Jungholz und Mittelberg ein besonderer Steuersatz von 19 Prozent. Für die meisten österreichischen Unternehmen ist dieser Sonderfall jedoch nicht relevant.
Warum die richtige Zuordnung an der Kasse so wichtig ist
Bei einer RKSV-konformen Registrierkasse wird der Barzahlungsbetrag nach Steuersätzen getrennt erfasst und auf dem Beleg beziehungsweise in den signierten Kassendaten entsprechend ausgewiesen.
Damit diese Aufteilung stimmt, muss jeder verkaufte Artikel oder jede Leistung einer korrekten Steuerklasse zugeordnet sein.
Ein falsch hinterlegter Steuersatz kann unter anderem zu folgenden Problemen führen:
- falsche Steuerbeträge auf Belegen
- fehlerhafte Tages- und Monatsberichte
- Abweichungen zwischen Kassensystem und Buchhaltung
- zusätzlicher Aufwand bei der Umsatzsteuervoranmeldung
- aufwendige Korrekturen bereits abgeschlossener Verkäufe
Besonders problematisch wird es, wenn ein Fehler erst nach mehreren Wochen oder Monaten erkannt wird. Eine sorgfältige Einrichtung vor dem ersten Verkauf spart daher deutlich mehr Zeit als eine spätere Korrektur.
Artikelgruppen und Steuerklassen sauber trennen
Viele Kassensysteme ermöglichen es, einer gesamten Artikelgruppe einen Steuersatz zuzuweisen. Das kann die Einrichtung vereinfachen, ist aber nicht in jedem Fall ausreichend.
Innerhalb derselben Artikelgruppe können Produkte mit unterschiedlichen Steuersätzen vorkommen. Deshalb sollte ein modernes Kassensystem Steuerklassen unabhängig von der eigentlichen Sortimentsstruktur verwalten.
Eine sinnvolle Einrichtung sieht beispielsweise so aus:
- Für die benötigten Steuersätze werden zentrale Steuerklassen angelegt.
- Artikelgruppen erhalten bei Bedarf eine Standard-Steuerklasse.
- Neue Artikel übernehmen diese Steuerklasse als Vorbelegung.
- Abweichende Artikel können individuell einer anderen Steuerklasse zugeordnet werden.
- Änderungen werden dokumentiert und ab einem festgelegten Zeitpunkt angewendet.
Die Artikelgruppe erleichtert damit die Verwaltung, ersetzt aber nicht die Prüfung des einzelnen Produkts.
Verkaufsart und Leistung berücksichtigen
Nicht nur das Produkt selbst kann für die steuerliche Einordnung relevant sein. In bestimmten Fällen spielt auch die Art der Leistung eine Rolle.
Das betrifft beispielsweise:
- Verkauf im Geschäft
- Abholung
- Lieferung
- Bewirtung vor Ort
- kombinierte Waren und Dienstleistungen
- Aktionspakete und Menüs
- Gutscheine
- Anzahlungen und Teilzahlungen
Gerade in Gastronomie, Hotellerie und Handel können äußerlich ähnliche Geschäftsvorgänge steuerlich unterschiedlich behandelt werden.
Ein Steuersatz sollte deshalb nicht allein anhand einer allgemeinen Bezeichnung wie „Essen“, „Getränk“ oder „Service“ gewählt werden. Entscheidend ist immer der konkrete Umsatz.
So richten Sie Umsatzsteuersätze im Kassensystem ein
1. Benötigte Steuerklassen festlegen
Ermitteln Sie gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung, welche Steuersätze Ihr Betrieb tatsächlich benötigt. Nicht jedes Unternehmen muss alle verfügbaren Steuersätze im Kassensystem anlegen.
2. Artikel eindeutig zuordnen
Weisen Sie jedem Artikel und jeder Leistung eine passende Steuerklasse zu. Verlassen Sie sich bei unklaren Produkten nicht allein auf ähnliche Artikel oder allgemeine Erfahrungswerte.
3. Standardwerte als Vorbelegung nutzen
Für Artikelgruppen mit weitgehend einheitlicher Besteuerung können Standard-Steuerklassen verwendet werden. Prüfen Sie trotzdem, ob einzelne Artikel davon abweichen.
4. Unklare Fälle dokumentieren
Kennzeichnen Sie Artikel, deren steuerliche Behandlung noch nicht abschließend geklärt ist. Halten Sie die Entscheidung Ihrer Steuerberatung nachvollziehbar fest.
So muss dieselbe Frage nicht bei jeder späteren Änderung erneut geprüft werden.
5. Testverkäufe durchführen
Erstellen Sie vor dem produktiven Einsatz Testbelege mit Artikeln aus unterschiedlichen Steuerklassen.
Kontrollieren Sie dabei:
- den Brutto- und Nettobetrag
- den berechneten Steuerbetrag
- die Aufteilung nach Steuersätzen
- Rundungsdifferenzen
- Rabatte
- Stornierungen
- gemischte Warenkörbe
- unterschiedliche Zahlungsarten
6. Berichte kontrollieren
Prüfen Sie, ob Tages-, Monats- und Exportberichte die Umsätze nachvollziehbar nach Steuersätzen aufteilen.
Die Werte sollten mit den Belegen und den für die Buchhaltung bereitgestellten Daten übereinstimmen.
7. Änderungen nicht rückwirkend überschreiben
Wenn sich ein Steuersatz ändert, sollte die bisherige Konfiguration nicht einfach rückwirkend ersetzt werden.
Ein gutes Kassensystem berücksichtigt, ab welchem Datum ein neuer Steuersatz gilt. Bereits abgeschlossene Belege und historische Berichte müssen unverändert nachvollziehbar bleiben.
8. Offene Vorgänge berücksichtigen
Bei einer Steuersatzänderung sollten auch offene Bestellungen, Reservierungen, Anzahlungen, Gutscheine und noch nicht abgeschlossene Rechnungen geprüft werden.
Entscheidend kann sein, wann die Leistung erbracht, die Ware geliefert oder der Umsatz steuerlich ausgeführt wurde. Solche Übergangsfälle sollten mit der Steuerberatung abgestimmt werden.
Typische Fehler bei der Einrichtung
Ein Steuersatz für die gesamte Warengruppe
Eine Artikelgruppe wie „Lebensmittel“ oder „Getränke“ reicht für eine steuerlich korrekte Zuordnung häufig nicht aus. Innerhalb einer solchen Gruppe können unterschiedliche Steuersätze vorkommen.
Steuerklasse nur anhand des Artikelnamens wählen
Der Name eines Produkts sagt nicht immer eindeutig aus, wie es steuerlich behandelt wird. Zusammensetzung, Verpackung, Verkaufsart oder Leistungskombination können ebenfalls relevant sein.
Änderungen ohne Test übernehmen
Eine neue Steuerklasse sollte vor ihrer Aktivierung mit Testartikeln, Rabatten, Stornos und gemischten Verkäufen geprüft werden.
Historische Verkäufe verändern
Änderungen an Artikeln dürfen nicht dazu führen, dass frühere Belege oder Berichte nachträglich mit einem neuen Steuersatz dargestellt werden.
Berichte und Belege getrennt betrachten
Es reicht nicht, wenn nur der Beleg richtig aussieht. Auch Tagesabschluss, Buchhaltungsexport und Umsatzsteuerbericht müssen auf denselben Berechnungen beruhen.
Sonderfälle gehören zur Steuerberatung
Bei vielen Standardartikeln ist die Zuordnung schnell erledigt. Schwieriger wird es bei kombinierten Leistungen, Produktpaketen, Gutscheinen, Anzahlungen oder unterschiedlichen Verkaufsarten.
Verlassen Sie sich in solchen Fällen nicht auf Faustregeln oder die Konfiguration eines ähnlichen Betriebs. Eine kurze Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung schafft Klarheit und verhindert, dass ein falsch gewählter Steuersatz über längere Zeit verwendet wird.
Maßgeblich sind das österreichische Umsatzsteuergesetz sowie die jeweils aktuellen Informationen der zuständigen Behörden und Interessenvertretungen. Die ermäßigten Steuersätze gelten nur für die gesetzlich vorgesehenen Umsätze.
Fazit
Die Umsatzsteuersätze in Österreich sind auf den ersten Blick schnell erklärt. Die korrekte Zuordnung einzelner Waren und Leistungen kann im Detail jedoch anspruchsvoll sein.
Ein gut eingerichtetes Kassensystem unterstützt Sie dabei mit zentralen Steuerklassen, sinnvollen Vorbelegungen, individuellen Ausnahmen und nachvollziehbaren Berichten. Wichtig ist, dass Artikelgruppen, Steuerklassen und historische Verkaufsdaten sauber voneinander getrennt bleiben.
Mit Lonio lassen sich Steuerklassen zentral verwalten, Artikeln eindeutig zuordnen und in Belegen sowie Berichten transparent auswerten. Wie die passende Einrichtung für Ihren Betrieb aussieht, zeigen wir Ihnen gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung oder die zuständige Behörde.



