Belegerteilungspflicht Österreich: Alles, was Sie wissen müssen
Kompakter Leitfaden zur Belegerteilungspflicht in Österreich: Betroffene, Belinginhalt und die digitale Beleg-Änderung ab 1. Oktober 2026.
- Bahram Davoodi

Belegerteilungspflicht Österreich: Was bedeutet das?
Nach österreichischem Steuerrecht ist jedes Unternehmen mit einer elektronischen Registrierkasse verpflichtet, für jede Bar- oder Kartenzahlung einen Beleg auszustellen und an den Kunden auszuhändigen. Diese Pflicht ist Teil der RKSV-Vorgaben und dient der steuerlichen Transparenz sowie der Bekämpfung von Steuerbetrug.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Alle Unternehmen, die nach RKSV zur Verwendung einer elektronischen Registrierkasse verpflichtet sind (Jahresumsatz über 15.000 Euro und Barumsätze über 7.500 Euro), müssen die Belegerteilungspflicht einhalten. Der Kunde ist nicht verpflichtet, den Beleg entgegenzunehmen oder aufzubewahren - die Ausstellungspflicht liegt beim Verkäufer.
Was muss der Beleg enthalten?
- Name und Adresse des Unternehmens;
- Datum und Uhrzeit der Ausstellung;
- Menge und Art der Waren oder Dienstleistungen;
- Gesamtbetrag der Zahlung;
- Maschinenlesbarer QR-Code zur Prüfung.
Wichtige Änderung: Digitaler Beleg ab 1. Oktober 2026
Laut aktuellem Stand der Vorschriften können Unternehmen ab dem 1. Oktober 2026 neben dem Papierbeleg auch einen digitalen Beleg ausstellen. Diese Änderung ist ein Schritt zur Reduzierung des Papierverbrauchs und zur Anpassung an digitale Trends in der Einzelhandelsbuchhaltung. Die technischen Details der Umsetzung sollten bei offiziellen BMF-Quellen verfolgt werden.
Welche Folgen hat die Nichteinhaltung der Belegerteilungspflicht?
Das Nicht-Ausstellen eines Belegs kann bei einer steuerlichen Prüfung als Verstoß gewertet werden und zu einer Strafe führen. Die konsequente Einhaltung dieser Pflicht ist Teil der allgemeinen RKSV-Konformität.
Fazit
Die Belegerteilungspflicht Österreich ist ein zentraler Bestandteil der RKSV-Konformität und wird bald durch die Option des digitalen Belegs (ab 1. Oktober 2026) ergänzt. Lonio erleichtert mit einem Kassensystem die automatische und gesetzeskonforme Belegausstellung für Ihr Unternehmen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information; für die genaue Umsetzung in Ihrem Unternehmen empfehlen wir die Rücksprache mit einem Steuerberater.
Muss der Kunde den Beleg annehmen?
Nein, die Pflicht betrifft nur den Aussteller (Verkäufer), nicht den Kunden.
Ab wann gilt der digitale Beleg?
Ab 1. Oktober 2026 kann neben dem Papierbeleg auch ein digitaler Beleg ausgestellt werden.
Welche Folgen hat das Nicht-Ausstellen eines Belegs?
Es kann bei einer steuerlichen Prüfung als Verstoß gegen die RKSV gewertet werden.
Sind alle Unternehmen betroffen?
Nur Unternehmen, die nach RKSV zur elektronischen Registrierkasse verpflichtet sind.





