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Signaturkarte der Registrierkasse tauschen: ACOS-ID 2.1, FinanzOnline und Frist Mai 2027

Praxisleitfaden für österreichische Betriebe zum Tausch der RKSV-Signaturkarte: ACOS-ID 2.1, CardOS 5.3, ACOS-ID 4.1, FinanzOnline und Frist Mai 2027.

BD
  • Bahram Davoodi
بتاريخ السبت، ٢٦ أيلول ٢٠٢٦
Signaturkarte der Registrierkasse tauschen: ACOS-ID 2.1, FinanzOnline und Frist Mai 2027

Wer in Österreich eine Registrierkasse mit physischer RKSV-Signaturkarte nutzt, sollte prüfen, welcher Kartentyp tatsächlich im Einsatz ist. Für den Chip ACOS-ID 2.1 wurde die Zertifizierung wegen der Sicherheitslücke „EUCLeak“ nicht verlängert. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hält fest, dass diese Karten seit 7. Juni 2025 grundsätzlich nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wegen der außergewöhnlichen Ersatzkartensituation wurde jedoch eine Übergangsregelung geschaffen. Der Tausch der Signaturkarte und ihre Implementierung in der Registrierkasse müssen spätestens bis Mai 2027 abgeschlossen sein.

Dieser Beitrag zeigt, wie Sie feststellen, ob Ihr Betrieb betroffen ist, welche Unterschiede zwischen ACOS-ID 2.1, CardOS 5.3, ACOS-ID 4.1 und Online-Lösungen bestehen, was in FinanzOnline zu tun ist und wann sich neben dem Kartentausch auch ein Blick auf das gesamte Kassensystem lohnt. Stand: 24. September 2026.

Welche RKSV-Signaturkarten sind betroffen?

Lösung

Aktueller Stand

Was tun?

ACOS-ID 2.1

Vom Austausch betroffen

Tausch und Implementierung spätestens bis Mai 2027 abschließen

ATOS CardOS 5.3

Aktuell noch verwendbar; WKO weist auf Handlungsbedarf bis spätestens Mai 2027 hin

Status und Umstellungsplan mit Anbieter prüfen

ACOS-ID 4.1

Nach aktuellem WKO-Stand nicht von diesem Austausch betroffen

Kompatibilität mit bestehender Kasse prüfen

Online-/HSM-Lösung

Nicht vom physischen Kartentausch betroffen

Keine Smartcard allein wegen dieser Änderung tauschen

Warum muss ACOS-ID 2.1 ausgetauscht werden?

Das BMF erklärt, dass die zuständige französische Zertifizierungsstelle die Zertifizierung des ACOS-ID-2.1-Chips wegen „EUCLeak“ nicht verlängert hat. Damit geht es nicht nur um das Alter einer Karte, sondern um die technische Vertrauensbasis der Signaturerstellungseinheit im RKSV-System. Die Übergangsfrist erlaubt die weitere Nutzung unter den veröffentlichten Bedingungen, ersetzt aber den notwendigen Wechsel nicht dauerhaft.

Was bedeutet die Frist Mai 2027?

Mai 2027 ist nicht der Zeitpunkt, an dem die Planung beginnen sollte. Nach dem aktuellen Wortlaut von BMF und WKO müssen bis dahin Tausch und Implementierung erledigt sein. Planen Sie deshalb Zeit für Identifikation des Kartentyps, Bestellung, Kompatibilitätsprüfung, FinanzOnline-Schritte, technische Inbetriebnahme und einen Praxistest ein.

Auch Betreiber einer älteren ATOS-CardOS-5.3-Karte sollten das Thema nicht ignorieren. WKO weist darauf hin, dass dieser Kartentyp zwar derzeit noch nicht unmittelbar betroffen ist, aber spätestens bis Mai 2027 ebenfalls relevant wird.

So prüfen Sie Ihren Kartentyp

Das Kaufdatum der gesamten Registrierkasse reicht nicht aus. Entscheidend ist die tatsächlich verwendete Smartcard beziehungsweise Signaturerstellungseinheit. Prüfen Sie Herstellerunterlagen, Ihren Vertrauensdiensteanbieter oder den Kassenanbieter. Bei A-Trust lässt sich der Smartcard-Typ laut WKO unter anderem über die Kartenverwaltung des a.sign Client feststellen.

  • ACOS-ID 2.1: Austausch konkret einplanen.
  • CardOS 5.3: Status und Zeitplan bis Mai 2027 prüfen.
  • ACOS-ID 4.1: aktuell nicht vom beschriebenen Kartentausch betroffen.
  • Online/HSM: kein physischer Smartcard-Tausch aus diesem Grund.

Tablet-, Mobile- und App-Kassen

WKO unterscheidet ausdrücklich zwischen physischen Signaturkarten und Online- beziehungsweise HSM-Lösungen. Cloudbasierte Tablet-, Mobile- oder App-Kassen verwenden häufig Online-Zertifikate. Deshalb sollte vor jeder Bestellung zuerst geklärt werden, welche Sicherheitseinrichtung Ihr System tatsächlich nutzt.

RKSV-Signaturkarte in FinanzOnline tauschen

  1. Neue Karte beschaffen und Kompatibilität klären. Vor einem Anbieterwechsel prüfen, ob das bestehende Kassensystem die neue Karte technisch unterstützt.
  2. Neue Signatur- oder Siegelerstellungseinheit registrieren. Dafür werden unter anderem Art der Sicherheitseinrichtung, Vertrauensdiensteanbieter und Zertifikatsseriennummer benötigt.
  3. Alte Einheit außer Betrieb nehmen. WKO nennt bei einem planmäßigen Austausch als Grund „Planmäßige Außerbetriebnahme“.
  4. Neue Einheit im Kassensystem in Betrieb nehmen. Der konkrete Ablauf hängt vom Kassenhersteller ab.

Wird dieselbe Registrierkasse weiterverwendet, muss die Kasse selbst laut WKO nicht nochmals in FinanzOnline ab- und neu angemeldet werden. Geändert wird die zugeordnete Signatur- beziehungsweise Siegelerstellungseinheit.

Ist vor dem Tausch ein besonderes DEP-Backup nötig?

Nach der aktuellen WKO-FAQ ist allein wegen des Kartentauschs keine zusätzliche besondere Sicherung des Datenerfassungsprotokolls vorgeschrieben. Das ändert nichts an einer generell sauberen Datensicherungs- und Aufbewahrungspraxis.

Nicht jede neue Karte funktioniert automatisch mit jeder alten Kasse

WKO weist ausdrücklich darauf hin, dass Registrierkassen nicht zwingend mit Karten aller Vertrauensdiensteanbieter interoperabel sind. Eine technisch gültige Karte ist daher nicht automatisch mit Ihrer vorhandenen Kasse kompatibel.

  • Welche Kassen- und Softwareversion ist installiert?
  • Welche Kartengeneration unterstützt der Hersteller?
  • Ist ein Firmware- oder Softwareupdate erforderlich?
  • Müssen Kartenleser oder andere Komponenten ersetzt werden?
  • Wer übernimmt Registrierung und Inbetriebnahme?

ACOS-ID 4.1 ist inzwischen erhältlich

Zum Stand 24. September 2026 führt A-Trust RKSV-Produkte auf Basis von ACOS-ID 4.1 im eigenen Webshop. Die Produktinformation nennt eine Zertifikatslaufzeit von fünf Jahren. Verfügbarkeit ersetzt aber nicht die Kompatibilitätsprüfung mit Ihrem Kassensystem.

Nur die Karte tauschen oder das Kassensystem modernisieren?

Wenn Ihr vorhandenes System aktuell unterstützt wird und der Kartentausch sauber möglich ist, gibt es keinen Grund, allein deswegen die gesamte Kasse zu ersetzen. Wird jedoch gleichzeitig ein Technikertermin, neue Hardware, ein Softwareupdate und zusätzliche Einrichtung nötig, lohnt sich eine Gesamtrechnung.

Bei der Bewertung eines Kassensystems für Verkauf und Kasse sollten neben RKSV auch Belegablauf, Tagesabschluss, Updates, Hardware und Support betrachtet werden. Berichte und operative Auswertungen zeigen zudem, ob die bestehende Lösung im Alltag noch transparent genug arbeitet.

Wenn Sie wechseln: Migration als Projekt planen

Ein Systemwechsel sollte Produkte, Steuersätze, Benutzerrollen, Zahlungen, Belege, Hardware und Berichte vor dem Go-live prüfen. Bei älteren Lösungen gehört Datenimport & Migration deshalb früh in die Planung.

Checkliste bis Mai 2027

  • Signaturerstellungseinheit identifizieren.
  • Bei physischer Karte den exakten Kartentyp dokumentieren.
  • ACOS-ID 2.1: Austausch planen.
  • CardOS 5.3: Zeitplan mit Anbieter prüfen.
  • Kompatibilität vor Bestellung bestätigen.
  • Verantwortung für FinanzOnline festlegen.
  • Umstellung deutlich vor Fristende terminieren.
  • Nach Inbetriebnahme Beleg und Tagesablauf praktisch testen.

Wann Lonio bei der Entscheidung relevant wird

Ist der Kartentausch unkompliziert, sollte er unkompliziert umgesetzt werden. Zeigt die Prüfung jedoch, dass das bestehende System bei Updates, Reporting oder Hardware immer schwerer zu betreiben ist, kann die Frist ein sinnvoller Zeitpunkt für eine breitere Systembewertung sein. Über Kontakt mit Lonio können Sie Anforderungen und einen möglichen Demo-Termin besprechen.

Fazit

Die wichtigste Frage lautet nicht „Wie alt ist meine Kasse?“, sondern „Welche Signaturerstellungseinheit nutze ich?“. ACOS-ID 2.1 ist konkret betroffen, CardOS 5.3 sollte mit Blick auf Mai 2027 eingeplant werden, ACOS-ID 4.1 ist nach aktuellem WKO-Stand vom beschriebenen Austausch nicht betroffen und Online/HSM folgt einem anderen Modell.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem öffentlich verfügbaren Stand vom 24. September 2026 und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Offizielle und technische Quellen

Ein realistischer Umstellungsplan: nicht erst im Frühjahr 2027 beginnen

Für kleinere Betriebe wirkt ein Kartentausch zunächst wie eine kurze technische Aufgabe. In der Praxis hängen jedoch mehrere Beteiligte voneinander ab: der Vertrauensdiensteanbieter stellt die neue Sicherheitseinrichtung bereit, der Kassenanbieter muss die Kompatibilität bestätigen, jemand im Unternehmen benötigt den Zugang zu FinanzOnline und der Wechsel sollte zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem ein kurzer Testbetrieb möglich ist. Ein sinnvoller Plan arbeitet deshalb rückwärts von der Frist.

Phase 1: Bestand aufnehmen

Dokumentieren Sie zuerst Kassenmodell, Softwareversion, Kartentyp, Anbieter, Seriennummer beziehungsweise die für den Support relevanten Identifikationsdaten und den Ansprechpartner beim Kassenanbieter. Prüfen Sie außerdem, ob mehrere Kassenplätze dieselbe Sicherheitseinrichtung nutzen oder ob pro Standort beziehungsweise Gerät unterschiedliche Komponenten vorhanden sind. Gerade bei Filialen verhindert diese Bestandsaufnahme, dass einzelne Kassen beim späteren Tausch übersehen werden.

Phase 2: technische Freigabe einholen

Bevor Sie eine neue Karte bestellen, lassen Sie schriftlich oder in einem Support-Ticket bestätigen, welche Karte und welcher Vertrauensdiensteanbieter unterstützt werden. Fragen Sie gleichzeitig nach Mindestversionen der Kassensoftware, notwendigen Updates und möglichen Änderungen am Kartenleser. Wenn ein System nur nach einem größeren Versionssprung kompatibel ist, gehört dieses Update zeitlich vor den eigentlichen Kartentausch.

Phase 3: FinanzOnline und Verantwortlichkeiten vorbereiten

Klären Sie, wer im Unternehmen die notwendigen Rechte in FinanzOnline besitzt. Wenn bisher Steuerberatung oder externer IT-Support bestimmte Schritte übernommen haben, sollten Rollen und Termin früh abgestimmt werden. Ein fehlender Zugang am Umstellungstag ist ein vermeidbarer organisatorischer Engpass.

Phase 4: Wechsel und Funktionstest

Nach Registrierung und technischer Inbetriebnahme sollte der Betrieb nicht nur prüfen, ob die Kasse startet. Erzeugen Sie einen normalen Beleg, kontrollieren Sie den üblichen Verkaufsablauf, prüfen Sie den Status der Sicherheitseinrichtung und führen Sie die für Ihren Betrieb üblichen Abschluss- und Kontrollschritte durch. Der konkrete Prüfprozess hängt vom Kassensystem ab; entscheidend ist, dass die Umstellung nicht erst im ersten Kundenvorgang auffällt.

Typische Fehler beim Signaturkarten-Tausch

Ein häufiger Fehler ist, nur nach dem Begriff „neue RKSV-Karte“ zu suchen und die Kompatibilität als selbstverständlich anzunehmen. Ein zweiter Fehler ist, das Thema ausschließlich an die IT zu delegieren, obwohl FinanzOnline-Zugriff und betriebliche Terminplanung ebenfalls dazugehören. Ein dritter Fehler besteht darin, die Übergangsfrist als Grund zum vollständigen Aufschub zu verstehen. Je näher viele Betriebe gleichzeitig an die Frist kommen, desto weniger Puffer bleibt für Supportfragen, Lieferzeiten und unerwartete Altgeräteprobleme.

  • Nicht nur das Kaufdatum betrachten: Die tatsächlich eingesetzte Sicherheitseinrichtung ist entscheidend.
  • Nicht ohne Freigabe bestellen: Erst Kompatibilität mit Kasse, Version und Leser klären.
  • FinanzOnline nicht vergessen: Technischer Kartentausch und administrative Zuordnung gehören zusammen.
  • Keinen unnötigen Komplettwechsel erzwingen: Eine funktionierende, unterstützte Kasse muss nicht allein wegen der Karte ersetzt werden.
  • Altgeräte nicht schönrechnen: Wenn mehrere Zusatzkosten entstehen, sollte der Gesamtaufwand transparent verglichen werden.

Entscheidungsmatrix: Kartentausch oder Systemwechsel?

Situation

Wahrscheinlich sinnvoller nächster Schritt

Kasse wird aktiv unterstützt, neue Karte ist kompatibel, Update gering

Kartentausch sauber durchführen

Großes Update nötig, aber System erfüllt weiterhin die betrieblichen Anforderungen

Update- und Tauschkosten gemeinsam kalkulieren

Herstellerunterstützung läuft aus oder Hardware ist problematisch

Alternativen parallel zum Kartentausch prüfen

Mehrere operative Probleme bei Reporting, Hardware und Workflows

Gesamten POS-Stack statt nur die Signaturkarte bewerten

Diese Matrix ist keine rechtliche Vorgabe, sondern eine betriebliche Entscheidungshilfe. Der günstigste technische Weg heute ist nicht immer die günstigste Lösung über die nächsten Jahre. Umgekehrt ist ein gesetzlich ausgelöster Kartentausch auch kein automatisches Argument für einen kompletten Systemwechsel.

Was Sie vom Kassenanbieter konkret fragen sollten

  • Welcher Kartentyp beziehungsweise welche Signaturlösung ist bei uns aktuell aktiv?
  • Ist unsere derzeitige Softwareversion mit ACOS-ID 4.1 oder der empfohlenen Ersatzlösung kompatibel?
  • Welche Updates müssen vor dem Tausch installiert werden?
  • Gibt es bekannte Einschränkungen mit unserem Kartenleser oder Kassenmodell?
  • Welche Schritte übernimmt der Anbieter und welche müssen wir selbst in FinanzOnline durchführen?
  • Wie prüfen wir nach dem Wechsel, dass Signatur und Belegprozess korrekt funktionieren?
  • Welche Supportmöglichkeiten gibt es, falls die Umstellung außerhalb der Öffnungszeiten durchgeführt wird?

Warum die Frist auch ein guter Anlass für Prozesshygiene ist

Selbst wenn Sie die bestehende Kasse behalten, lohnt sich eine kurze Bestandsaufnahme rund um Benutzerzugänge, Geräte, Berichte und Verantwortlichkeiten. Viele Probleme bei technischen Änderungen entstehen nicht durch die neue Komponente selbst, sondern durch veraltete Zugangsdaten, unklare Zuständigkeiten oder fehlende Dokumentation. Wer diese Punkte beim Signaturkarten-Tausch bereinigt, reduziert den Aufwand bei späteren Updates ebenfalls.

Dokumentation für spätere Prüfungen und Supportfälle

Bewahren Sie die wichtigsten Informationen zur Umstellung intern nachvollziehbar auf: Datum des Tauschs, alter und neuer Kartentyp, verantwortliche Person, relevante Support-Tickets und gegebenenfalls die Bestätigung des Kassenanbieters zur Kompatibilität. Diese Dokumentation ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnung, erleichtert aber spätere Fehlersuche und Support erheblich.

Bei mehreren Standorten empfiehlt sich eine einfache Umstellungsliste mit Status je Kassenplatz. So sieht die Geschäftsleitung, welche Geräte bereits geprüft, welche Karten bestellt, welche FinanzOnline-Schritte erledigt und welche Tests abgeschlossen wurden. Ein solches Mini-Projektboard verhindert, dass die technische Änderung zwischen Tagesgeschäft und Filialkommunikation verloren geht.

Wann sollte die Umstellung spätestens intern abgeschlossen sein?

Die gesetzliche Übergangsfrist ist nicht automatisch der optimale interne Termin. Betriebe mit mehreren Kassen, Saisonspitzen oder wenigen Wartungsfenstern sollten einen deutlich früheren Zieltermin wählen. Je mehr Abhängigkeiten ein Betrieb hat, desto größer sollte der zeitliche Puffer vor Mai 2027 sein.

Häufige Fragen

Müssen alle Registrierkassen in Österreich ihre Signaturkarte tauschen?

Nein. Entscheidend ist die eingesetzte Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit. Physische ACOS-ID-2.1-Karten sind betroffen; Online- und HSM-Lösungen nicht vom physischen Kartentausch.

Ist Mai 2027 nur eine Bestellfrist?

Nein. Nach aktuellem Stand von BMF und WKO müssen Kartentausch und Implementierung spätestens bis Mai 2027 abgeschlossen sein.

Muss die Registrierkasse selbst in FinanzOnline neu registriert werden?

Wenn die Kasse unverändert weiterläuft, laut WKO nein. Neu registriert wird die neue Signatur- oder Siegelerstellungseinheit; die alte wird außer Betrieb genommen.

Ist ACOS-ID 4.1 ebenfalls betroffen?

Nach aktuellem WKO-Stand nicht von diesem konkreten Austausch. Die technische Kompatibilität sollte trotzdem geprüft werden.

Brauche ich vor dem Kartentausch ein besonderes DEP-Backup?

WKO nennt für den reinen Kartentausch keine zusätzliche gesonderte Datensicherung des Datenerfassungsprotokolls als Pflichtschritt.

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