Personalbedarf
In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Bestellungen als Personalbedarf gebucht werden und welche steuerlichen Hinweise dabei zu beachten sind.
Personalbedarf
Die Funktion "Personalbedarf" ermöglicht es, bestimmte Artikel für Mitarbeiter kostenfrei zu verbuchen. Dies kann für Getränke, Snacks oder kleinere Aufmerksamkeiten genutzt werden, die für das Personal bereitgestellt werden.

Funktionsweise
- Klicken Sie auf den roten Button mit dem Mitarbeitersymbol.
- Ein Dialogfeld erscheint, in dem Sie bestätigen müssen, dass die Bestellung als Personalbedarf verbucht wird.
- Wählen Sie Bestätigen, um den Vorgang abzuschließen.
- Die Bestellung wird mit 0,00 € als Gesamtsumme verbucht und in der Bestellhistorie entsprechend gekennzeichnet.
❗ Hinweis: Diese Funktion dient ausschließlich zur Buchung von bloßen Annehmlichkeiten oder Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter (z. B. Getränke am Arbeitsplatz).
Steuerliche Hinweise
⚠️ Achtung:
- Getränke, Snacks und andere kleine Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter fallen unter § 3a Abs. 1a Z 2 2. TS UStG und müssen nicht als Eigenverbrauch versteuert werden.
- Falls eine vollständige Mahlzeit als Personalbedarf verbucht wird, kann dies steuerliche Auswirkungen haben. In solchen Fällen ist eine Rücksprache mit der steuerlichen Vertretung dringend empfohlen.
- Das Kassensystem zeichnet alle Personalbedarf-Buchungen transparent auf, um eine klare Trennung zu den regulären Verkäufen sicherzustellen.
Buchungsübersicht

In den Bestelldetails wird die Bestellung mit 0,00 € ausgewiesen.
⚠️ Achtung: Eine unsachgemäße Nutzung dieser Funktion kann steuerliche Konsequenzen haben. Die Verantwortung für die korrekte Anwendung liegt beim Unternehmen. Im Zweifelsfall sollte immer eine steuerliche Beratung eingeholt werden.
Mit der Personalbedarf-Funktion lassen sich Mitarbeiter-Aufmerksamkeiten effizient verbuchen, während steuerliche Anforderungen beachtet werden.